Brücken
Auf jedem Törn müssen
zahlreiche Brücken passiert werden. Man unterscheidet zwischen festen und
beweglichen Brücken. Sowohl der Almanach 2 als auch die Wasserkarten
informieren über diese Bauwerke.
Almanach 2: Die Brücken sind bei den
jeweiligen Orts- oder Gewässernamen verzeichnet. Die Durchfahrtshöhen sind
in Metern und Zentimetern angegeben. Wasserkarten: Feste Brücken sind durch den
Buchstaben “H” gekennzeichnet, während man bewegliche Brücken durch die
Buchstaben “BB” erkennen kann. “H” steht für Höhe. Auf den
Wasserkarten werden die Durchfahrtshöhen in Dezimetern angegeben. Beispiel: H
34 = feste Brücke mit 3,4 Meter Durchfahrtshöhe. Die Durchfahrtshöhe eines
Schiffes wird ab Wasserspiegel bis zum höchsten festen Punkt berechnet, also
ohne klappbare oder wegnehmbare Teile wie Geräteträger, Masten, Verdecke etc.
Diese Elemente müssen zusätzlich berücksichtigt werden, wenn sie für die
Durchfahrt einer festen Brücke nicht gesenkt oder entfernt werden. Die
Durchfahrt wird bei den beweglichen Brücken meistens mittels Lichtsignalen geregelt, während bei den festen Brücken - vor allem auf den größeren
Wasserwegen - die bekannten Schifffahrtszeichen angebracht sind. Es handelt sich
dabei um rot-weiße Schilder (Kegel). Dies bedeutet in der Praxis, dass
innerhalb der weißen Markierungen gefahren werden muss.
Ein gelbes Schild
(Kegel) zeigt an, dass die Brücke in beiden Richtungen durchfahren werden darf.
Bei vielen Gemeindebrücken muss für die Durchfahrt ein Entgelt entrichtet
werden. Die Tarife sind im Almanach 2 verzeichnet und auch an der jeweiligen
Brücke angeschlagen. Der Einzug der Gebühr erfolgt mittels Holzschuh. Dieser
ist an einer Art Angelrute befestigt und wird vom Brückenwächter zum
passierenden Schiff herabgelassen. Es ist ratsam, immer genügend Münzen dabei
zu haben.
Schleusen
Je nach Revier kann es vorkommen, dass auch Schleusen
passiert werden müssen. Die Höhenunterschiede sind jedoch meist sehr gering
und bereiten deshalb auch Einsteigern kaum Schwierigkeiten. Länge und Breite
der Schleusen sind im Almanach 2 und in den Wasserkarten verzeichnet. Wenn der
Schleusenmeister die Einfahrt frei gibt, kann eingefahren werden. In der
Hochsaison wird jeder Zentimeter ausgenutzt. Drei bis vier Schiffsbreiten sind
dann keine Seltenheit. Es ist deshalb ratsam, schon vor der Einfahrt auf beiden
Seiten Fender anzubringen und auch die Leinen bereit zu halten (Auch
Lautsprecherdurchsagen des Schleusenpersonals beachten). Falls sich
Berufsschifffahrt in der Schleuse befindet, sollte daran gedacht werden, dass
das Schraubenwasser der großen Pötte Probleme bereiten kann. Möglichst erst
einfahren, wenn sich die Lage beruhigt
hat.
Mit der Ausfahrt sollte abgewartet werden, bis das Frachtschiff das
Schleusentor passiert hat. Wichtig bei jedem Schleusenvorgang ist, dass jedes
Crewmitglied eine feste Aufgabe zugeteilt bekommt (Fender, Taue). Bootshaken
sind eine Gefahrenquelle: Sie eignen sich nicht, um schwere Motor- oder
Segeljachten von einer Schleusenmauer wegzudrücken (Bauchverletzungen). Niemals die Hände zwischen Boot und
Schleusenmauer halten
(Quetschungsgefahr).
Niemals vom Boot auf die Schleusenmauer springen. Wer
ausrutscht, gerät zwischen Bord- und Schleusenwand. Man kann eine Jacht so
manövrieren, dass man problemlos an Land und wieder aufs Boot gelangen kann.
Tipp für Einsteiger: An einem befestigten Ufer oder in einem Hafenbecken
üben, bis man den Dreh raus hat.
Berufsschifffahrt
Vor allem auf den größeren
Wasserstraßen muss mit Berufsschifffahrt gerechnet werden. Dabei kann es recht
hektisch zugehen. Die Berufsschiffahrt hat immer Vorfahrt. Halten Sie sich stets
rechts, also auf der Steuerbordseite. Denken Sie daran, dass die Passagier- und
Frachtschiffe recht schnell sein können, Führer von langsamen Booten also
jederzeit mit einem “Angriff” von hinten rechnen müssen. Regelmäßig
zurückschauen ist deshalb oberstes Gebot für jeden verantwortungsvollen
Skipper. Binnenschiffe können je nach Tiefgang und Geschwindigkeit einen
gewaltigen Sog entwickeln, der nicht unterschätzt werden darf. Der seitliche
Abstand zwischen Berufsschiff und Ufer ist ein wichtiger Faktor. Je weniger Raum
vorhanden ist, desto schwieriger lässt sich ein Kleinfahrzeug auf Kurs halten.
Wer über keine große Erfahrung verfügt, sollte sich -wenn immer möglich -
von Berufsschiffen fernhalten. Denken Sie auch daran, dass nach dem
Überholmanöver durch ein Fracht-oder Passagierschiff meist mit Wellenschlag
gerechnet werden muss. Vor allem auf Kanälen, wo sich das Wasser nicht
verteilen kann, ist dies besonders unangenehm. Entegenkommende Berufsschiffe
bereiten hingegen kaum Schwierigkeiten. Falls ein Berufsschiff überholt werden
soll, ist ebenfalls große Vorsicht geboten, denn wenn man an einem 80 bis 100
Meter langen Frachtschiff vorbeiziehen will, können Minuten -rein
gefühlsmäßig - zu Stunden werden. Überzeugen Sie sich davon, dass kein
anderes Schiff zu einem Überholmanöver ansetzt und auch kein Fahrzeug
unmittelbar entgegenkommt. Im Bereich von Engstellen, Brücken, Biegungen,
Kreuzungen, Einmündungen und Schleusenkanälen sollte grundsätzlich nicht überholt werden.
Natürlich halten auch Berufsschiffer
Ausschau nach achtern. Dies ist immer eine Gelegenheit, um mittels Handzeichen
das eigene Manöver anzukündigen. Falls der Überholvorgang Mühe bereitet,
sollte er abgebrochen wer-den. Dies gilt auch dann, wenn der Berufsfahrer
schneller wird.
Blaue Tafel
Berufsschiffe führen auf der Steuerbordseite eine
“Blaue Tafel”. Im Normalfall, also wenn das Schiff rechts fährt, befindet
sich diese Tafel in waagrechter Stellung. Erst wenn der Schiffsführer die
Fahrwasserseite wechseln möchte, wird die Tafel gesetzt, daher in eine
senkrechte Stellung gebracht. Zusätzlich blinkt ein weißes Licht auf. Dies
lässt erkennen, dass eine Begegnung zwischen zwei Berufsschiffen
Steuerbord/Steuerbord erfolgen soll. Man kann sich dies als eine Art Wechsel
auf Linksverkehr vorstellen. Auf Flüssen kommen solche Manöver relativ häufig
vor, da der Talfahrer die Strömung nutzt, während der Bergfahrer diese
möglichst meiden möchte. In den typischen Wassersportgebieten wird man
relativ selten mit der “Blauen Tafel” konfrontiert. Für die
Freizeitschifffahrt ist überdies meist genügend Raum vorhanden, um geordnet
rechts zu fahren. Wer jedoch auf Flüssen fährt und einem Berufsschiff zu
folgen vermag, sollte dieses Wechselspiel ebenfalls mitmachen, denn dies spart
Zeit und Treibstoff. Funk an Bord Jedes Rhein- oder Seefunkgerät benötigt eine
Zulassung der zuständigen Behörde. Außerdem muss die Person, die das Gerät
benutzt, über ein Sprechfunkzeugnis verfü-gen. Die Inbetriebnahme oder die
Benutzung einer der oben genannten Sprechfunkanlagen ohne Zulassung und
Berechtigung ist strafbar. Auch Handfunkgeräte auf Booten unter 20m Länge
sind nicht erlaubt.

Vor allem die größeren (Segel)Jachten von Top of Holland
haben zugelassene Funkgeräte an Bord. Die Benutzung ist erlaubt, wenn ein
Sprechfunkzeugnis vorliegt. Handys sind nützlich, können aber niemals ein
Ersatz für das Schiffsfunkgerät sein. |